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Geldwäsche-Bekämpfung in der spanischen Praxis

Lieber Kunde,

wir haben Sie bereits mehrfach über die Anti-Geldwäche-Politik der spanischen Behörden informiert.
Wir wollen Sie auch jetzt über die Änderungen informieren, wobei wir auch die bisher geltenden Regeln kurz zusammenfassen.
Die derzeitigen Regeln, bei deren Nichtbeachtung Sie Probleme mit dem spanischen Finanzamt bekommen können, oder was Ihnen zumindest Geld und Zeit kostende Rückfragen einbringen kann, sind:
Bargeld, Barschecks und gleichgestellte Zahlungsmittel von 10.000 Euro und mehr, müssen Sie sowohl bei der Einfuhr nach als auch bei der Ausfuhr aus Spanien mit einem umfangreichen Vordruck vorher dem Fi-nanzamt avisieren und das abgestempelte Blatt bei der Reise bei sich tragen.
(Achtung: Genau 10.000 Euro sind bereits ein Delikt und führen zur Beschlagnahme).
Es gibt immer noch Leute, die unbekümmert grössere Summen Bargeld unangemeldet ausführen oder ein-führen. Aber immer mehr Leute werden dabei in den Flughäfen ertappt und das Geld wird beschlagnahmt.
Es geht das Gerücht, dass in den geschlossenen Glasschranken (Glasbau), durch die Sie stets in allen Flughäfen gehen, Kameras und Detektoren eingebaut sind, die auf eine grössere Anzahl der Metallstreifen in den Geldscheinen reagieren und dann bei der Polizei einen Alarm auslösen. Diese Version würde auch erklären, warum sich die Polizei stets genau die richtige Person rauspickt.
Innerhalb Spaniens dürfen Sie unangemeldet mit bis zu 99.999 Euro Bargeld reisen. Aber es heisst, dass Sie von der Polizei dem Finanzamt gemeldet werden, wenn Sie mit etwa 30.000 Euro oder mehr in bar angetrof-fen werden.
Was den Verkehr mit den Banken angeht:
Wenn Sie drei 500-er Scheine oder z.B. zwei 500er und einen 200er Schein bei der Bank bar einzahlen, wer-den Sie dem Geldwäsche-Beauftragten der Bank gemeldet.
Wenn Sie 1.000 Euro oder mehr (früher 3.000 Euro) am Tag bar bei einer Bank einzahlen, werden Sie ge-meldet. Auch wenn Sie z.B. auf zwei verschiedene Konten von zwei verschiedenen Personen jeweils 750 Euro am selben Tag einzahlen, werden Sie gemeldet, weil Sie ja 1.000 Euro oder mehr einzahlen.
(Achtung: Genau 1.000 Euro sind davon bereits betroffen).
Und wenn Sie oder eine andere Person im Monat 3.000 Euro oder mehr bar auf Ihr Konto einzahlen, werden Sie gemeldet. Wenn Sie das mehrere Monate hintereinander machen kann es Ihnen passieren, dass Ihre Bank Ihnen das Konto auflöst, weil Sie dann als Verdächtige im Sinne der Anti-Geldwäschegesetze gelten, und dann sollen die Banken die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden einfrieren oder abbrechen und die Kunden den Behörden melden.
Ebenfalls ist es verboten, dass ein Spanier oder ein in Spanien residenter Ausländer beim Kauf eines Pro-duktes oder einer Dienstleistung dem Kaufmann oder Freiberufler 2.500 Euro oder mehr in bar beim Kauf übergibt.
(Achtung: Genau 2.500 Euro sind bereits betroffen)
Wenn der Kunde ein in Spanien nicht residenter Ausländer ist, so beträgt die Grenze 14.999 Euro.
Wird dem Finanzamt bekannt, dass Sie die Grenzen überschritten haben, so zahlen sowohl Sie als Kunde als auch der Kaufmann / Freiberufler jeder 25 Prozent des Wertes des Produktes / der Dienstleistung als Strafe !
Wenn der Warenwert / Service-Leistung 2.500 Euro (bzw. 15.000 Euro) oder mehr beträgt, so darf auch nicht ein minimaler Betrag in bar z.B. angezahlt werden, sondern 100 % des Wertes müssen z.B. per Überweisung oder per Verrechnungsscheck oder Kreditkarte / Kontokarte bezahlt werden.
Wenn kein Kaufmann / Freiberufler an dem Geschäft beteiligt ist, bzw. wenn der Kaufmann / Freiberufler nicht in geschäftlicher Aktivität handeln, sondern es um prívate Dinge geht, so gelten diese Grenzen nicht.
Sie sehen, in unserer Europäischen Gemeinschaft mit der grossen Freiheit können schon einfache Einkäufe problematisch werden und enorme Geldstrafen auslösen, auch wenn Sie in keinster Weise vorsätzlich oder in böser Absicht, sondern einfach aus Unkenntnis handeln !

Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur unsere persönliche Meinung.

Für verbindliche Aussagen empfehlen wir unseren deutschsprachigen Rechtsanwalt Luickhardt:

luickhardt Dietmar.Luickhardt@gmx.net

Als Steuerberatung empfehlen wir die Schutzgemeinschaft Teneriffa

Diplom-Steuerberater & Diplom-Gestor mailto:schutzgemeinschaft@vip-canarias.com




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Aktuelles spanisches Gesetz zur Bekämpfung der "Geldwäsche" und der Terrorismus-Finanzierung.

Das Gesetz No. 10 vom 28.04.2010 erweitert den Begriff der "Geldwäsche" auf "Delikte" (ohne diesen Begriff genau zu definieren), durch die jemand durch eine gesetzeswidrige Handlung einen finanziellen Vorteil gewinnt, - und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handelt, also ob Sie z. B. eine Immobilie über eine SL oder über Ihren Privatnamen halten.
Das ist der eine Aspekt dieses Gesetzes aus April 2010.

Ein anderer Aspekt ist, dass nunmehr die Banken, Finanzberater, Immobilien-Promotoren, Makler, Steuerberater und andere Berufsgruppen gesetzlich verpflichtet sind, über jeden Kunden ein Dossier zu erstellen, in dem festgehalten wird, wie der Kunde die finanziellen Transaktionen, die er durchführt, finanziert.
Es steht noch ein Dekret der spanischen Regierung aus mit der Festlegung, ab welcher Summe die Dossier-Pflicht beginnt.
Die Banken haben bereits erste Konsequenzen aus dem Gesetz gezogen und sind dabei, die Gebühren z. T. recht kräftig anzuheben, damit sie diese Verpflichtung zur steuerlichen/finanziellen Überprüfung eines jeden Kunden finanzieren können.
Erste Banken haben auch bereits damit begonnen, von ihren Kunden weitgehende Informationen und Unterlagen anzufordern.
Weitere Banken werden folgen.

Ein weiterer Aspekt dieses Gesetzes ist, dass nunmehr die o. g. Berufsgruppen gesetzlich verpflichtet sind, auch die Steuerberater (und alle anderen "Berater"), als "Agent" für den Staat gegen die eigenen Kunden zu agieren.
Alle die genannten Berufsgruppen sind nämlich gesetzlich verpflichtet, bei Vorliegen eines blossen Verdachts (also sogar ohne Beweise) auf ein sogenanntes "Geldwäsche-Delikt" ihren Kunden an eine neu eingerichtete Zentralstelle gegen "Geldwäsche" zu melden, unter gleichzeitiger gesetzlicher Verpflichtung, die Meldung dem Kunden nicht mitteilen zu dürfen.
Eine sehr wichtige Folgerung aus diesem Gesetz muss es für jeden Immobilienbesitzer, Geldanleger, Investor jeder Art und Spanien-Residenten sein, über seine finanziellen und steuerlichen Angelegenheiten aller Art nur noch mit einem Berater zu sprechen, mit dem die sprachliche Kommunikation persönlich, telefonisch und schriftlich zu 100 Prozent einwandfrei und ohne die allergeringsten Sprachprobleme erfolgen kann. Denn die geringsten Missverständnisse können zu Ihrer Meldung an die Zentralstelle gegen "Geldwäsche" führen – und damit zu möglichen Unannehmlichkeiten, Problemen und Kosten, die wir Ihnen sicher nicht im Einzelnen erläutern müssen.
Wir glauben, dass wir als diplomierte spanische Steuerberater und diplomierte spanische Gestoren für Grundbesitz-Angelegenheiten deutscher Nationalität, - und damit zu 100 Prozent Verständigungsfähigkeit in der deutschen Sprache, - die beste Garantie dafür sind, dass Ihnen auch dieses neue Gesetz keine Probleme bereiten wird.
Nur wenn wir vertrauensvoll in der gleichen Sprache miteinander reden können, können wir auch Probleme vermeiden oder lösen.
Abgesehen davon wissen wir seit langem, dass Sie eine seriöse Person sind und dass Sie keine Delikte begehen.

Unser Rat:

Schauen Sie sich genau an, wem Sie Ihre steuerlichen und bilanzrechtlichen Angelegenheiten anvertrauen.
Wir reden unseren Kunden nicht nach dem Mund und sagen ihnen manchmal Dinge, die sie nicht gerne hören wollen.
Manche Kunden ärgert das, aber bedenken Sie:
Wir sagen Ihnen die Wahrheit, - und das sollte in dieser schwierigen heutigen Zeit wichtiger sein als stets das zu hören, was man gerne hören möchte.
Das zumindest glauben wir und danach handeln wir!

Neue Devisen-Bestimmungen,
anders wie Deutschland,
ähnlich wie im Umgang mit der Schweiz

Weitere Vorschriften des o. a. Gesetzes sind die vorherige Meldepflicht, wenn Sie mit Beträgen ab 10.000 Euro nach Spanien einreisen oder aus Spanien ausreisen wollen, und wenn Sie innerhalb Spaniens Beträge ab 100.000 Euro mit sich führen wollen. Diese Bestimmungen gelten auch für Bargeld, Barschecks usw.
Wenn die Beträge vorher nicht deklariert werden, wird bei Entdecken das gesamte mitgeführte Geld/Schecks vorläufig beschlagnahmt.
Achtung Falle:
In Deutschland gilt, dass Sie bei Mitführen grösserer Bargeld-Beträge erst auf Anforderung dem Beamten die Herkunft des Geldes belegen müssen, - in Spanien besteht, wie für Ein oder Ausreisen in Nicht EU-Ländern, und wie bereits oben gesagt, - ausdrücklich die vorherige Meldepflicht.
Noch ein Hinweis zur Verpflichtung der Banken:
Jede Konto-Bewegung, also auch Ein– und Auszahlungen, ab 3.000 Euro müssen automatisch dem Finanzamt gemeldet werden.
Das gilt schon lange. Neu ist: Wer diese Meldung nicht will, kann auch nicht mehr mehrere Bewegungen unter 3.000 Euro vornehmen.
Wenn dem Geldwäsche-Beauftragten in der Zentrale der Bank mehrere Beträge zwischen 1.000 Euro und 2.999 Euro auffallen, die innerhalb kürzester Zeit bewegt werden (z. B. 5 x 1.000, 2x 2.000 = 9.000 Euro), so muss die Bank es jetzt melden, wenn der Eindruck entsteht, dass die Stückelung nur vorgenommen wurde, um keine Überweisung über 3.000 Euro vorzunehmen.

Neue Auflagen für ausländische Immobilien-Besitzer

Am 23.12.2010 wurde ein neues Gesetz veröffentlicht, gemäss dem nicht-residente ausländische Immobilien-Besitzer, die ihre spanische Immobilie(n) auf ihren Privatnamen halten, ab 2011 bei der Bezahlung ihrer jährlichen Steuer eine amtliche Steuersitz-Bescheinigung ihres Heimat-Finanzamtes vorlegen müssen.
Vielen wird es nicht gefallen, dem heimischen Finanzamt ihren spanischen Besitz offenzulegen, auch wenn alles in Ordnung ist.
Genauso ergeht es nun nicht-residenten Ausländern, die ihre Immobilie(n) auf ihren Privatnamen halten.
Sie können Ihre Immobilie(n) nur noch verkaufen, wenn sie eine amtliche Steuersitz-Bescheinigung ihres Heimat-Finanzamtes vorlegen.

Der An oder Verkauf einer Immobilie über eine spanische s.l.    ( spanische GmbH)     könnte für manchen wieder interessanter werden.

Detaillierte Fragen in dieser Sache sollten Sie mit uns, oder mit unserem Hausanwalt in einem persönlichen Gespräch unter 4 Augen klären.
Der Makler Ihres Vertraues:
Die Haftung für den Textinhalt ist ausgeschlossen und dieser ersetzt keine Einzelfallberatung.

Genaueres bitte bei Herrn Rechtsanwalt luickhardt Dietmar.Luickhardt@gmx.net

Dr. Mayer-Immobilien,
Helmut Ontl
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