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Ein wildromantisches Fincagelände bei Granadilla,
mit Haus, Wohngrotten, Gästegrotten und vielen Agrarfeldern, Plätzen und Wegen.
Der zwischen 7 und 10 ha große Bergrücken mit wunderbarem Meerblick befindet sich im Bereich von Granadilla auf ca. 500 m NN.
Es handelt sich um ein dreieckiges ca. 150 m breites Agrargelände mit Wassertanks in ca. 700 km Länge zwischen 2 Barrancos als Grenze gut eingefriedet.
Die 7 nebeneinanderliegenden ca. 20 bis 40 m² großen und ca. 3 m hohen Wohngrotten, nebst dem daneben stehenden in Tuffstein gebauten ca. 40m² messenden Kleingebäude befinden sich zur Meeresseite geöffnet in der Nähe der Landstraße.
Das Kleingebäude verfügt über einen Wohnschlafraum, Küche und ein Badezimmer mit Dusche, Waschtisch, WC und wäre mit wenig Auffand wieder beziehbar zu machen.
Auch die daneben liegenden Wohngrotten benötigen zur Sanierung nur einen unerschrockenen mit Bastelfähigkeiten begabten Naturliebhaber.
Ein altes Tuffsteinbackhaus ist noch vorhanden.
Eine weitere mit 2 Wohnräumen versehene Grottenwohnung befindet sich in ca. 20m Entfernung.
Die Großfinca verfügt über einen außergewöhnlich großen Wassertank der ca. 5.000 bis 8.000 cbm Wasser fassen würde, und über mehrere Kleintanks.
Fincawasser kann aus 2 möglichen Anschlüssen geliefert werden.
Mittels eines ca. 6 cm Anschlusses von der Gemeinde, oder eines ca. 12 cm Rohr von der Großgallerie.
Das Trinkwasser für die Wohngebäude wird mit normalem Stadtwasser von der Gemeinde geliefert.
Das gesamte Gelände verfügt über eine große Menge von Anbauflächen und Plateaus.
Eine ausreichende Anzahl von inzwischen wieder zugewachsenen Straßen und Wegen durchkreuzen das gesamte Gelände.
Mit einem Tag Catapillaeinsatz wären die jedoch wieder frei und befahrbar.
Ein wirklich fruchtbares und schönes, z. Zt. etwas wildverwachsene Gelände für echte Naturliebhaber Großfamilien und Vereine.
Am Stadtwasser und öffentlichem Stromnetz angebunden, Abwasser in eigener Sickergrube.
Zur nächste Ortschaft mit allen Geschäften des täglichen Bedarfs ca. 3km
Der Energiepass laut spanischem Gesetz (Real Decreto 47/2007) wurde beantragt, kann eingesehen werden und wird beim Notarvertrag vorgelegt.
REF.: TFM - 494
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