Kaufbedingungen für Immobilien nach spanischem Recht:
- Käufer und Verkäufer müssen im Besitz einer N. I. E. - Nummer sein, diese ist binnen 2 bis 10 Tagen beim Konsulat oder bei der Fremdenverkehrspolizei vor Ort zu bekommen.
- Der Ankauf ist auch über eine anonyme spanische GmbH möglich (Gründungszeit ca. 2 bis 4 Tage.)
- Alle von uns angebotenen Immobilien sind im örtlichen Grundbuch eingetragen.
- Die Kaufsumme muss per bares Bankpapier bei der Beurkundung fliessen, Bargeld ist nur bis zu einer Summe von Euro 9.999,- möglich.
- Die Grunderwerbsteuer für Immobilien betragen 6,5% und sind binnen 30 Tage nach Beurkundung zahlbar.
- Notarkosten, inkl. Grundbucheintrag, Dolmetscher, Gestor und Steueradresse betragen zusammen ca. 1,5%.
- Anzahlung üblicherweise ca. 10% mit Privatvertrag nach internationalem Optionsrecht, Restzahlung und Beurkundung binnen ca. 4 bis12 Wochen.
- Lastenfreier Eigentumsübergang und Kaufpreiszahlung bei notarieller Unterschrift im Notariat.
- Notaranderkonten gibt es in Spanien nicht!
- Bargeldeinfuhr ab 9.999,- Euro muss seit 2011 immer ohne Aufforderung deklariert werden. (Auch Schecks oder andere Wertpapiere)
- Grundsätzlich lastenfreie Übergabe nebst Objektschlüssel am runden Tisch beim Notar.
- Spanische, sogenannte elektronische Auflassungsvormerkung, binnen ca. 60 Minuten nach Notarvertrag.
- Bitte beachten Sie das aktuelle Geldwäschegesetz.
- Die beliebte Sonderegel für Vollkaufleute gilt natürlich unverändert.
Allgemeine Steuerrichtlinien ►
Wertzuwachsteuer Plusvalia Gewinnabschlagsteuer ►
Erbschaftssteuer ►
Energiepass Energieausweis in Spanien Teneriffa ►
Neues Geldwäschegesetz seit 2011 ►
Wir garantieren jedem Käufer ein rund um Sorglospaket!
Wir betreuen und begleiten Sie auf allen Wegen.
- Unsere Tätigkeiten umfassen alle nötigen Abwicklungen des Immobilienverkaufs, von der Vermittlung bis zur Unterschrift beim Notar.
- Wir kümmern uns um Ihre Immobilie und lösen alle möglichen Probleme.
- Beschaffen Ihnen wenn erforderlich die nötigen Dolmetscher, Steuerberater, Gestoren, Architekten, Rechtsanwälte oder Notare, und sind bei GmbH-Gründungen behilflich.
- Lösen für Sie alle Erbschafts-Angelegenheiten auf Teneriffa.
- Unsere Berufung besteht in der Tätigkeit, dem Käufer eine lastenfreie im Grundbuch eingetragene Immobilie, und dem Grundstücksbesitzer sein Geld zu beschaffen!